Arbeitsvertrag und freie Zusammenarbeit?

Mit Arbeitsverträgen wird eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hergestellt. Es treten bestimmte Pflichten und Rechte zwischen die Beteiligten. Dazu gehören Weisungsverhältnisse, die eine offene Kommunikation auf Augenhöhe erschweren. Eher unterschwellig gehen damit Stimmungen einher, auch ein ebensolches Wechselspiel von Leitungs- und Angestelltenverhalten.

Natürlich machen wir uns da und dort frei von diesen Bestimmungen. Wir können sie persönlich situativ überspielen, in der Schwebe halten, außer Kraft setzen. In der Regel bleibt aber ihre Wirkung konstitutiv. Ihr Einfluss auf die Kultur der Zusammenarbeit scheint oft größer, als uns lieb oder bewusst ist. Und das berührt auch die Qualität der Arbeit.

Wie können wir das Zusammenarbeiten und die Aufgabenteilung – auch innerhalb des arbeitsrechtlichen Rahmens – so anfassen, dass persönliche Fähigkeiten, Initiativ- und Verantwortungswille und Urteilskraft möglichst wirksam werden? Welche Verabredungen sind dafür notwendig? Im Vortrag / Workshop bringe ich diese Themen mit Ihnen in Bewegung. Im Licht sozial wesentlicher Grundgedanken können Antworten auf die angedeuteten Fragen gefunden werden. Ich biete entsprechende Übungen an.